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   BSG - B 6 KA 25/06 R   

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BSG - B 6 KA 25/06 R (https://dejure.org/9999,9025)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Demgegenüber vertritt das LSG Nordrhein-Westfalen die Auffassung, die Ausschlussfrist beginne frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der ursprüngliche Honorarbescheid ergangen sei (Urteile vom 28. April 2004 - L 11 KA 150/03 -, GesR 2004, 525 und vom 10. Mai 2006 - L 11 KA 54/04 - im Revisionsrechtszug anhängig unter dem Az B 6 KA 25/06 R).
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Berichtigung fehlerhafter Degressionsbescheide

    Das ergibt sich auch aus einem den Beteiligten dieses Rechtsstreits bekannten Schreiben der AOK-Westfalen-Lippe an die Beklagte vom 8.7.1998, das diese dem LSG zum Parallelverfahren L 11 KA 54/04 (= B 6 KA 25/06 R) übersandt hat.
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 26/06 R

    Beginn der Ausschlussfrist für Honorarberichtigungen bei fehlerhaften

    Das ergibt sich auch aus einem den Beteiligten dieses Rechtsstreits bekannten Schreiben der AOK-Westfalen-Lippe an die Beklagte vom 8.7.1998, das diese dem LSG zum Parallelverfahren L 11 KA 54/04 (= B 6 KA 25/06 R) übersandt hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 KA 9/07

    Zulässigkeit von Honorarabzügen in der vertragsärztlichen Versorgung, Ausgleich

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 21.05.2003 in dem Rechtsstreit B 6 KA 25/06 R.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 KA 6/07

    Zulässigkeit von Honorarabzügen in der vertragsärztlichen Versorgung; Ausgleich

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 21.05.2003 in dem Rechtsstreit B 6 KA 25/06 R.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 KA 12/08

    Zulässigkeit von Honorarabzügen in der vertragsärztlichen Versorgung, Ausgleich

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 21.05.2003 in dem Rechtsstreit B 6 KA 25/06 R.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2007 - L 3 B 28/07
    daß ein Gericht - das LSG - dem BSG einen unvollständigen Sachverhalt mitteilt, auf dem ein falsches BSG-Urteil basiert und dann dasselbe Gericht - das LSG - die ersichtlich falsche BSG-Entscheidung (B 6 KA 25/06 R) weiteren Entscheidungen zugrundelegt 2. daß KKn und KZVN fast Zweidrittel meiner Praxis durch kostenmäßiges Ausbluten gegen meinen Willen zerstören und mir die organisatorischen Folgen der Zerstörung auch noch anlasten 3. dass die Regelung einer regionalen und im Normenrang niedriger stehender Satzung (HVM der KZVN) die Regelung des im Normenrang höherstehenden EBM-Z verdrängen kann 4. daß die KKn und die KZVN nicht wie Jeder für ihre Handlungen einstehen sondern andere - mich - dafür verantwortlich machen 5. daß die KKn die Rückzahlung von Kosten verlangen, die sie gar nicht bezahlt haben und ich nicht erhalten habe".
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